Gemäss Börsengesetz (BEHG) wird der Erwerb und die Veräusserung von Beteiligungsrechten meldepflichtig, wenn ein Grenzwert im Sinne des Art. 20 BEHG erreicht, über- oder unterschritten wird.
In diesem Sinne gibt die Alpine Select AG bekannt, dass sie im Rahmen des am 23. Mai 2008 begonnenen und am 23. Oktober 2008 ausgedehnten Aktienrückkaufs-Programm den Grenzwert von 10% der Stimmrechte durch den Erwerb von eigenen Aktien am 27. Oktober 2008 überschritten hat.