News » Überschreiten des Schwellenwertes von 10% im Aktienrückkaufs-Programm

Zug, 28.10.2008

Gemäss Börsengesetz (BEHG) wird der Erwerb und die Veräusserung von Beteiligungsrechten meldepflichtig, wenn ein Grenzwert im Sinne des Art. 20 BEHG erreicht, über- oder unterschritten wird.

In diesem Sinne gibt die Alpine Select AG bekannt, dass sie im Rahmen des am 23. Mai 2008 begonnenen und am 23. Oktober 2008 ausgedehnten Aktienrückkaufs-Programm den Grenzwert von 10% der Stimmrechte durch den Erwerb von eigenen Aktien am 27. Oktober 2008 überschritten hat.

Inserat 10% plus Alpine Select AG.pdf




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